Jugendhilfe

Ambulante Jugendhilfe

Erziehungsbeistandschaft

Allgemeine Informationen Erziehungsbeistandschaft (EZB) – Unterstützung für Kinder und Jugendliche

  • Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII richtet sich vorrangig an junge Menschen mit individuellen Entwicklungsschwierigkeiten und an Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die eine gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII formulierte Unterstützungsleistung der Kinder- und Jugendhilfe benötigen. Im Mittelpunkt der Hilfe steht der junge Mensch und das auf ihn zugeschnittene Beratungs- und Unterstützungsangebot. Die Hilfe steht altersunabhängig allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen offen. Entscheidend ist einzig der von den steuerungsverantwortlichen Fachkräften festzustellende erzieherische Bedarf (Bayerisches Landesjugendamt (2018): Fachliche Empfehlungen zum Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII. München.)
  • In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem jungen Menschen und den Eltern/Personensorgeberechtigten erarbeiten wir in einem Erstgespräch den Hilfebedarf und die Ziele der Erziehungsbeistandschaft. Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und der Familie kann sich unsere Fachkraft einen Eindruck verschaffen, in welchem sozialen Kontext sich der junge Mensch bewegt, welche Problemfelder sich auftun und in welchem Zusammenhang diese möglicherweise zueinander stehen.
  • Mit dem Angebot einer kontinuierlichen, sich aufbauenden vertrauensvollen Beziehung zwischen der Fachkraft und dem Klienten ist es das Ziel, die persönlichen Resourcen und die sozialen Kompetenzen des Klienten zu stärken.
  • Auf Basis einer wertschätzenden und nicht wertenden Grundhaltung sowie der gemeinsamen Zielentwicklung wird die Eigenverantwortung und Motivation des Klienten gestärkt, und eine nachhaltige Stabilisierung in seinem sozialen Umfeld gefördert.
Leistungskatalog
  • Regelmäßige Treffen mit dem Kind oder Jugendlichen im Rahmen seines sozialen Umfeldes
  • Aufbau einer verbindlichen und tragfähigen Beziehung
  • Gemeinsame Freizeitangebote
  • Tiergestützte pädagogische Angebote
  • Hilfe bei der Entwicklung realistischer Ziele und Lebenspläne
  • Förderung von sozialer Kompetenz, Selbstwertgefühl und Eigenverantwortung
  • Organisations- Planungs- und Strukturhilfen
  • Bei Bedarf Entwicklung von verhaltensmodifikatorischen Programmen
  • Klärung der Stellung des Kindes/ Jugendlichen in seinem familiären Umfeld
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und ggf. Bearbeitung von Spannungen innerhalb der Familie
  • Bearbeitung schulischer Probleme wie (z.B. Leistungsverweigerung, Probleme im Sozialverhalten zu Lehrern oder mit anderen Schülern) - in Zusammenarbeit mit der Schule
  • Einbindung von Fachdiensten und anderen unterstützenden Institutionen bei individuellem Bedarf
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden oder Institutionen
Sozialpädagogische Familienhilfe

Allgemeine Informationen sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)- Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familie

  • Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien/Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die durchgesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre Selbsthilfepotenziale zu entfalten. Zielsetzung der Hilfe ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft
  • In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Familiensystem erarbeiten wir in einem Erstgespräch den Hilfebedarf und die Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe.
  • Dabei soll das gesamte Familiensystem in die Hilfe mit einbezogen werden. Insbesondere sollen die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an der Gestaltung der Hilfsangebote beteiligt werden (vgl. Fachliche Empfehlungen Bayer. LJA Oktober 2014).
  • Auf Basis von kontinuierlich, sich aufbauenden Beziehungen zu allen relevanten Mitgliedern des Familiensystems kann unsere Fachkraft mit der Zeit ein Verständnis entwickeln, für die häufig komplexen Bezüge der Familienmitglieder untereinander. Dadurch können auch die jeweiligen Verhaltensweisen besser verstanden werden.
Häufige Problemlagen
  • Komplexe Familiensysteme (z.B. Patchwork- Familien) mit komplizierten Bezügen der Bezugspersonen untereinander
  • Überforderung der Eltern (z.B. durch Trennung, Krisen, Notlagen)
  • Wirtschaftliche Unterversorgung der Familie; Überschuldung
  • Ungeeignete Wohnverhältnisse
  • Verhaltensauffälligkeiten sowie psychische, soziale oder schulische Probleme der Kinder/ Jugendlichen
  • Psychische oder körperliche Erkrankung von Elternpersonen
  • Beziehungs- und Bindungsprobleme der Familienmitglieder untereinander
Leistungskatalog
  • Regelmäßige Hausbesuche
  • Familiengespräche und Gespräche mit den einzelnen Familienmitgliedern; Feedbackgespräche
  • Begleitete Umgänge
  • Freizeitunternehmungen mit Kindern/ Jugendlichen oder der Familie
  • Tiergestützte pädagogische Angebote
  • Beratung bei pädagogischen Fragen
  • Pädagogische Reflexionsgespräche mit Kindern und Jugendlichen
  • Beratung bei der Entwicklung von schulischen/ beruflichen Perspektiven
  • Hilfen bei der Haushaltsführung und finanziellen Angelegenheiten
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Beratung und Unterstützung junger Mütter
  • Begleitung bei Schulgesprächen, Ämtergängen, Arztterminen
  • Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychiater
  • Vermittlung weiterführender Hilfen
  • Erstellen eines Entwicklungsberichtes
Leistung beantragen
Unterstützung für Familien

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigten, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen, stellen Sie beim Jugendamt einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung.

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Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jugendamtes werden gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.

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Gut zu wissen

Erziehungsberatung können Sie auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales (Hrsg.)